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Netto Null 2050

Die Schweiz hat sich zum Ziel gesetzt, den Ausstoss von Treibhausgasen bis 2030 im Vergleich zu 1990 zu halbieren und bis 2050 gar keine Treibhausgase mehr auszustossen....

Ein starkes Ziel!

Das Ziel der Schweiz

Seit dem 1. Januar 2025 gibt es neue, branchenübergreifende Klimaschutz-Vorschriften für Unternehmen und Industrien. Diese neuen Regeln basieren nicht auf Verboten, sondern auf einer cleveren Mischung aus finanziellen Anreizen, Investitionen in Klimaschutz und technischem Fortschritt.

A group of people are participating in a protest or demonstration. One individual in the foreground holds a cardboard sign with the words 'CO2 IS IN THE AIR', which is creatively edited from the phrase 'LOVE IS IN THE AIR'. The scene is outdoors, likely in an urban setting with buildings visible in the background.
A group of people are participating in a protest or demonstration. One individual in the foreground holds a cardboard sign with the words 'CO2 IS IN THE AIR', which is creatively edited from the phrase 'LOVE IS IN THE AIR'. The scene is outdoors, likely in an urban setting with buildings visible in the background.

Der Klimawandel ist eine globale Herausforderung, und alle Länder müssen mithelfen, den Ausstoss von Treibhausgasen zu verringern. Die Schweiz will hier eine Vorbildrolle einnehmen. Das übergeordnete Ziel ist es, bis 2050 klimaneutral zu sein.

Zur Umsetzung gibt es zwei wichtige Gesetze, die seit 2025 in Kraft sind: das revidierte CO2-Gesetz für die Jahre 2025-2030 und das neue Klima- und Innovationsgesetz (KlG).

Das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) & die Klimaschutz-Verordnung (KlV)

Das seit dem 1. Januar 2025 in Kraft getretene Klima- und Innovationsgesetz (KlG) verankert das nationale Ziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050 verbindlich im Schweizer Recht. Anstatt auf Verbote und Strafen setzt die Schweiz auf ein historisches, milliardenschweres Impulsprogramm. Dieses unterstützt Unternehmen aktiv mit massiven finanziellen Beiträgen bei der Umstellung auf klimafreundliche Technologien.

Für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe ergeben sich daraus zwei zentrale, staatliche Förderpfeiler:

Förderprogramm für den Heizungsersatz (2025–2034)

Um Beiträge aus dem ITINERO-Programm zu beziehen oder sich dauerhaft von der CO2-Abgabe befreien zu lassen, verlangt der Bund die Vorlage eines verbindlichen Absenkpfades.

Handwerker bei der Arbeit / KI generiertes Bild
Handwerker bei der Arbeit / KI generiertes Bild
Das ITINERO-Förderprogramm für verfahrenstechnische Innovationen

Unter dem offiziellen Namen ITINERO unterstützt der Bund die Anwendung neuartiger, klimafreundlicher Technologien und Prozesse in Industrie und Gewerbe.

  • Finanzrahmen: Bis zum Jahr 2030 stehen insgesamt CHF 1.2 Milliarden zur Verfügung (jährlich bis zu CHF 200 Millionen).

  • Förderquote: Der Bund übernimmt bis zu 50 % der anrechenbaren Investitions- und Betriebskosten für Ihre Dekarbonisierungsprojekte.

  • Risikoabsicherung (Art. 7 KlG): Über denselben Verpflichtungskredit sichert der Bund zudem Investitionsrisiken für thermische Netze (Fernwärme) und thermische Langzeitspeicher ab, die für das Erreichen Ihrer Klimaziele notwendig sind.

Windkraftturbinen auf weitem Land / KI generiertes Bild
Windkraftturbinen auf weitem Land / KI generiertes Bild
  • Der Individuelle Fahrplan (Art. 3 KlV): Dieser Weg ist massgeschneidert für Grossunternehmen oder Betriebe mit hochkomplexen, firmenspezifischen Produktionsprozessen. Er erfordert eine lückenlose CO2-Bilanzierung, die genaue Erfassung von verfahrenstechnischen Emissionen sowie einen präzisen, linearen Absenkpfad mit Zwischenzielen für 2030 und 2040.

  • Der Branchenfahrplan (Art. 4 KlV) – Die hocheffiziente Lösung für KMU: Sie müssen das Rad nicht neu erfinden! Branchenverbände können standardisierte Vorlagen und Absenkpfade für ganze Sektoren erarbeiten. KMU (bis zu 250 Mitarbeitende, mit einem Stromverbrauch unter 0.5 GWh oder einem Wärmeverbrauch unter 5 GWh) können sich diesen Branchenfahrplänen kostengünstig und unkompliziert anschliessen. Dies reduziert Ihren administrativen Aufwand auf ein Minimum und sichert Ihnen den sofortigen und rechtssicheren Zugang zu den Bundesbeiträgen.

Ihr Weg zu Netto-Null - Rechtssicher, gefördert und wettbewerbsfähig
Voraussetzung - Dekarbonisierungsfahrplan

Der Bund stellt über einen Zeitraum von zehn Jahren jährlich CHF 200 Millionen bereit, um fossile Heizungen (Öl, Gas) sowie ineffiziente Elektroheizungen durch klimafreundliche Systeme (z. B. Wärmepumpen oder Anschlüsse an Fernwärmenetze) zu ersetzen.

Dank KlV stehen Schweizer Unternehmen zwei Wege offen:

Anreize und Sanktionen

Welche Strategie ist für Ihr Unternehmen finanziell lohnender?

Lohnt sich die aufwendige Abgabenbefreiung via Dekarbonisierungsplan oder fahren Sie mit der automatischen ALV1-Rückverteilung besser? Wir analysieren Ihre Verbrauchsdaten und Ihre Lohnsumme und berechnen für Sie den finanziell optimalen Weg.

Revidiertes CO₂-Gesetz

Das revidierte Schweizer CO2-Gesetz setzt auf ein klares Prinzip: Wer aktiv Emissionen senkt, wird finanziell entlastet. Wer abwartet, zahlt die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe (unverändert CHF 120 pro Tonne CO2). Für Schweizer Unternehmen gibt es ab 2025 zwei Wege, mit dieser Abgabe umzugehen.

Wie hoch ist Ihre Rückerstattung im Herbst 2026?

Die Auszahlung wird im Herbst 2026 direkt über Ihre AHV-Ausgleichskasse abgewickelt. Als Berechnungsgrundlage dient Ihre am 31. Oktober 2025 deklarierte ALV1-Lohnsumme des Jahres 2024. Die Rückzahlung lässt sich über folgende mathematische Formel exakt berechnen:

Rückzahlung = ALV1-Lohnsumme des Jahres 2024 x 0.000982

Dies entspricht einem kumulierten Rückverteilungsfaktor von 0,982 ‰ (Promille) für die Jahre 2025 und 2026 zusammen.

Für Ihr KMU bedeutet das konkret:

  • Sie erhalten eine Rückzahlung von CHF 98.20 pro CHF 100'000 deklarierter ALV1-Lohnsumme.

  • Bei einer ALV1-Lohnsumme von CHF 2'000'000 erhalten Sie eine direkte Gutschrift von CHF 1'964.00.

Weg A: Die vollständige CO2-Abgabenbefreiung (Für proaktive Betriebe)

Unabhängig von Ihrer Branche können Sie Ihr Unternehmen komplett von der CO2-Abgabe befreien lassen.

  • Die Gegenleistung: Sie verpflichten sich gegenüber dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) zu verbindlichen, individuellen Reduktionszielen und reichen innert drei Jahren einen Dekarbonisierungsplan ein.

  • Wichtige Regel ab 2025: Abgabenbefreite Unternehmen sind ab dem 1. Januar 2025 von der regulären Rückverteilung der CO2-Abgabe ausgeschlossen. Eine Doppelbegünstigung ist damit ausgeschlossen.

  • Sanktionen bei Nichteinhaltung: Verfehlen Sie Ihre vereinbarten Reduktionsziele, drohen empfindliche Nachzahlungen der eingesparten Abgaben sowie zusätzliche Vertragsstrafen gemäss CO2-Verordnung.

Weg B: Die neue ALV1-Rückverteilung (Für abgabepflichtige Betriebe)

Wenn Ihr Unternehmen nicht von der CO2-Abgabe befreit ist (weil Sie die Abgabe regulär über Ihre Brennstoffe entrichten), profitieren Sie von der gesetzlichen Rückverteilung. Hier hat sich die Logik grundlegend geändert:

  1. ALV1-Lohnsumme statt AHV: Die Rückverteilung der Abgabeerträge an die Wirtschaft erfolgt nicht mehr über die AHV-Lohnsumme, sondern neu über die deklarierte Lohnsumme der Arbeitslosenversicherung (ALV1-Lohnsumme).

  2. Die sensationelle Doppeltranche im Herbst 2026: Da die Systemumstellung im Jahr 2025 administrative Zeit beanspruchte, wurde die Auszahlung für 2025 auf 2026 verschoben. Schweizer Firmen erhalten daher im Herbst 2026 eine kumulierte Doppelauszahlung von insgesamt rund CHF 343 Millionen (Tranche 2025: CHF 186 Mio. / Tranche 2026: CHF 157 Mio.).

Das revidierte CO₂-Gesetz eröffnet Unternehmen eine wertvolle Chance, aktiven Klimaschutz zu leisten und von finanziellen Vorteilen zu profitieren. Betriebe, die CO₂-Reduktionsmassnahmen umsetzen, können sich von der CO₂-Abgabe befreien lassen – ein starker Anreiz, Nachhaltigkeit gezielt im Unternehmen zu verankern. Unternehmen, die frühzeitig handeln, stärken ihre Wettbewerbsposition und übernehmen Verantwortung für eine klimafreundliche Zukunft.

Schritt für Schritt zum Ziel

Der VSME-Standard (Voluntary ESG Reporting Standard for SMEs) ist der offizielle, schlanke Leitfaden für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU.

Wir erstellen für Sie einen standardisierten ESG-Bericht nach dem VSME-Basic-Module:

  • Schlank & fokussiert: Nur 11 Offenlegungsanforderungen und 51 fundamentale Datenpunkte (z. B. Energieverbrauch, CO2-Emissionen und Arbeitssicherheit).

  • Keine aufwendige Wesentlichkeitsanalyse: Das spart Ihnen im Vergleich zu Grosskonzernen wochenlange administrative Arbeit und tausende Franken Beratungskosten.

  • Ihre "Single Source of Truth": Ein einziger, professioneller Bericht, mit dem Sie alle unkoordinierten Anfragen von Grosskunden, Banken und Auditoren auf einen Schlag rechtssicher und standardisiert beantworten.

CO₂-Bilanzierung

ESG-Datenerfassung: Wir analysieren Ihre Ausgangslage und erfassen die 51 notwendigen VSME-Datenpunkte – effizient, digital und ohne Ihren Betriebsalltag zu belasten.

A financial report is laid out with an intricate chart showing data trends over multiple years. Surrounding text appears to be in a newspaper format, with graphs and tables prominently displayed. The focus is on a detailed line graph illustrating fluctuations.
A financial report is laid out with an intricate chart showing data trends over multiple years. Surrounding text appears to be in a newspaper format, with graphs and tables prominently displayed. The focus is on a detailed line graph illustrating fluctuations.
Nachhaltigkeitsbericht

Berichterstellung: Wir übersetzen Ihre Kennzahlen in einen professionellen und revisionssicheren Nachhaltigkeitsbericht nach dem offiziellen VSME-Standard.

Erfolgreiche Positionierung: Sie nutzen Ihren fertigen Bericht proaktiv für Ausschreibungen, zur Festigung Ihrer Lieferantenbeziehungen und zur Sicherung erstklassiger Kreditkonditionen bei Ihrer Bank.

Kommunikation
A cardboard sign with the words 'Climate Justice' written in green and black is being held up. The sign also features an illustration of the Earth. A date, '15.09.2023,' is visible on the top right corner of the sign. The background is blurred, with hints of other signs or people, suggesting a rally or protest.
A cardboard sign with the words 'Climate Justice' written in green and black is being held up. The sign also features an illustration of the Earth. A date, '15.09.2023,' is visible on the top right corner of the sign. The background is blurred, with hints of other signs or people, suggesting a rally or protest.
Laptop auf Schreibtisch / KI generiertes Bild
Laptop auf Schreibtisch / KI generiertes Bild

Die gesetzlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung verändern sich rasant. Während grosse Konzerne gesetzlich zur Berichterstattung verpflichtet sind, spüren Schweizer KMU den Druck vor allem über ihre Lieferketten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Pflichten mit minimalem Aufwand in einen echten Marktvorteil verwandeln.

Der Bundesrat harmonisiert das Schweizer Recht mit den internationalen Standards. Das neue Bundesgesetz über nachhaltige Unternehmensführung (E-NUFG) bringt für KMU wesentliche Erleichterungen, schützt Sie aber gleichzeitig vor administrativem Overhead:

  • Indirekte KMU-Betroffenheit: Grosse Konzerne müssen künftig im Rahmen ihrer Scope-3-Bilanzierung ESG-Daten von ihren Zulieferern einfordern. Wer hier keine Daten liefern kann, riskiert seine Lieferantenbeziehungen.

  • Das gesetzliche Schutzschild („Value Chain Cap“): Das E-NUFG verankert eine klare Datenobergrenze. Grosse Unternehmen dürfen von ihren KMU-Zulieferern keine uferlosen und unkoordinierten Datenfluten mehr verlangen. Die Grenze orientiert sich strikt am neuen europäischen VSME-Standard.

Unser 3-Schritte-Pfad zu Ihrem VSME-Bericht:
Ein früher und robuster Ansatz sichert nicht nur die Compliance, sondern auch strategische Vorteile durch die Entwicklung interner Kapazitäten und Prozesse, die das Unternehmen langfristig stärken und seine Reputation sowie die Kapitalkosten positiv beeinflussen können.

Neue Schweizer Subventions- & Förderquellen

Finanzieller Rückenwind für Ihre Klimatransformation

Die Förderlandschaft der Schweiz hat sich grundlegend verändert. Während bewährte Programme pausieren, eröffnen neue staatliche und private Töpfe enorme finanzielle Hebel für Ihr Unternehmen. Wer die Spielregeln kennt, sichert sich signifikante Zuschüsse.

1. BAFU-Förderprogramm „Adapt+“ (Staatliche Unterstützung)

Der Bund fördert nicht nur die CO2-Reduktion, sondern auch Ihre Anpassung an den spürbaren Klimawandel. Über das Programm Adapt+ unterstützt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) praxisnahe, replizierbare KMU-Projekte.

  • Was wird gefördert? Hitzeminderungsmassnahmen in Betriebsgebäuden, Schwammstadt-Konzepte zur Starkregen-Vorsorge, urbane Begrünungen sowie professionelle Klima-Risikoanalysen für Ihre Standorte.

  • Wann handeln? Die Eingabeportale öffnen jeweils im Spätwinter. Wir bereiten Ihr Projekt so vor, dass Ihr Antrag beim Start des Gesuchsfensters sofort bewilligt werden kann.

2. Klimastiftung Schweiz (Attraktive Privatförderung)

Die Klimastiftung Schweiz schüttet die ungenutzten Mittel der CO2-Abgabe gezielt an innovative Betriebe aus. Ein exklusives Gefäss für KMU, das hervorragende Konditionen bietet.

  • Wer wird gefördert? Schweizer KMU mit bis zu 250 Mitarbeitenden.

  • Was wird gefördert? Hochinnovative, technische Produktentwicklungen, die aktiv zur CO2-Einsparung beitragen und kurz vor dem Markteintritt stehen.

  • Wie hoch ist der Zuschuss? Bis zu CHF 200'000 (maximal 50 % der gesamten Projektkosten) als Direktsubvention.

  • Fristen: Die Antragsfristen enden jährlich fix am 1. März und 1. September.

3. Achtung: Vollständiger Stopp beim BFE P+D Programm

Ein wichtiger Warnhinweis für Ihre Budgetplanung: Das bekannte Pilot- und Demonstrationsprogramm (P+D) des Bundesamtes für Energie wurde für neue Gesuche aktuell komplett ausgesetzt. Es werden bis auf Weiteres keine neuen Anträge entgegengenommen.

  • Ihre Strategie: Lassen Sie Ihre Innovationsprojekte dadurch nicht ausbremsen! Wir zeigen Ihnen sofort die passenden, komplementären Förderalternativen auf, damit Ihre Investitionen dennoch optimal bezuschusst werden.

Welches Förderprogramm passt zu Ihrem Projekt?

Sichern Sie sich die maximalen Zuschüsse für Ihre Vorhaben. Wir analysieren Ihre geplanten Investitionen und übernehmen die komplette, rechtssichere Beantragung aller Fördergelder für Sie.

„Eine Reise von tausend Meilen beginnt mit dem ersten Schritt.“ – Laotse

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