CO2-Kompass
Regulatorik, verständlich

Was gilt, was Entwurf ist — und was Sie wirklich betrifft

Wir ordnen den Schweizer und den relevanten deutschen Rahmen sachlich ein. Ohne Dramatisierung, ohne überzogene Fristen. Der Stand bezieht sich auf Juli 2026.

Schweiz

Der Schweizer Rahmen seit 2025

Zwei Erlasse bestimmen die Richtung: das Klima- und Innovationsgesetz mit seiner Verordnung und das revidierte CO2-Gesetz für 2025–2030.

Klima- und Innovationsgesetz (KlG) & Klimaschutz-Verordnung (KlV)

Das KlG ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Es verankert das Ziel Netto-Null-Treibhausgase bis 2050 verbindlich im Schweizer Recht und setzt auf Förderung statt Verbote. Um Fördermittel zu beziehen, müssen Unternehmen einen Dekarbonisierungsfahrplan mit CO2-Bilanz, Reduktionsziel und Absenkpfad vorlegen.

Revidiertes CO2-Gesetz (2025–2030)

Die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe bleibt bei CHF 120 pro Tonne CO2. Unternehmen können sich unter Auflagen von der Abgabe befreien lassen, wenn sie sich zu Reduktionszielen verpflichten und einen Dekarbonisierungsplan einreichen. Abgabebefreite Betriebe sind von der regulären Rückverteilung ausgeschlossen — eine Doppelbegünstigung ist nicht vorgesehen.

Ehrlich eingeordnet: Welcher Weg — Befreiung über einen Absenkpfad oder reguläre Rückverteilung — für Ihren Betrieb finanziell günstiger ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Es hängt von Ihrem Brennstoffverbrauch und Ihrer Lohnsumme ab. Wir rechnen beide Wege durch, bevor Sie sich festlegen.

Rückverteilung der CO2-Abgabe (ALV1)

Nicht befreite Betriebe zahlen die CO2-Abgabe über ihre Brennstoffe und erhalten dafür einen Teil zurück. Seit 2025 wird der an die Wirtschaft zurückfliessende Anteil nicht mehr über die AHV-, sondern über die ALV1-Lohnsumme verteilt (massgebende Löhne bis zum gesetzlichen Höchstbetrag). Die Auszahlung erfolgt automatisch über Ihre AHV-Ausgleichskasse — Sie müssen dafür kein Gesuch stellen.

Wichtig für die Entscheidung: Wer sich über einen Absenkpfad von der Abgabe befreien lässt, ist neu von dieser Rückverteilung ausgeschlossen. Ob sich die Befreiung oder die reguläre Rückverteilung mehr lohnt, hängt von Ihrem Brennstoffverbrauch und Ihrer Lohnsumme ab — das rechnen wir für Sie durch. (Die Rückverteilung für 2025 wurde auf 2026 verschoben.)

Förderung: ITINERO

ITINERO ist ein gemeinsames Programm von BAFU und BFE zur Dekarbonisierung der Industrie. Für neuartige Technologien und Prozesse stehen bis 2030 insgesamt bis zu CHF 1.2 Milliarden bereit; gefördert werden bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten. Voraussetzung ist ein Netto-Null-Absenkpfad. Daneben fördert der Bund über zehn Jahre den Ersatz fossiler Heizungen mit jährlich rund CHF 200 Millionen.

Förderlandschaften ändern sich. Wir prüfen im Einzelfall, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt und welche Fristen gelten — statt mit festen Zahlen zu werben, die morgen überholt sein können.

Reporting-Standard

VSME — der schlanke Standard für KMU

Der VSME wurde von der EFRAG entwickelt und von der EU-Kommission am 30. Juli 2025 zur freiwilligen Nutzung empfohlen. Er gibt KMU ein einheitliches Instrument, um ESG-Anfragen von Banken und grösseren Kunden zu beantworten — mit einem Dokument statt vieler Fragebögen.

  • Basismodul: elf Offenlegungsbereiche, rund 51 Datenpunkte.
  • Optionales, umfangreicheres Modul für tiefergehende Angaben.
  • Bewusst schlank — ohne aufwendige Wesentlichkeitsanalyse.

Zur CO2-Bilanz selbst nutzen wir das GHG Protocol als anerkannten Standard. Beides greift ineinander: die Bilanz liefert die Zahlen, der VSME-Bericht bringt sie in eine kommunizierbare Form.

Lieferketten — Deutschland & EU

Warum der Druck oft aus dem Ausland kommt

Viele Schweizer KMU aus der verarbeitenden Industrie exportieren nach Deutschland und in die EU. Dort gelten Sorgfalts- und Berichtspflichten, die zwar grosse Unternehmen adressieren, aber über die Lieferkette auf Zulieferer durchschlagen.

Deutsches Lieferkettengesetz (LkSG)

Das LkSG gilt für Unternehmen mit mindestens 1'000 Beschäftigten in Deutschland. Es verpflichtet sie, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu erfassen und zu mindern. KMU sind nicht direkt erfasst, geraten aber als Zulieferer indirekt in die Pflicht, Daten zu liefern.

Aktueller Stand: Die jährliche Berichtspflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde wurde im Herbst 2025 ausgesetzt; ein Gesetzesentwurf sieht ihre Streichung vor. Der Druck auf Zulieferer, belastbare Daten zu liefern, bleibt davon unberührt — er entsteht vertraglich über die Kundenbeziehung, nicht nur über das Gesetz.

EU-Ebene: CSRD und CSDDD

Auf EU-Ebene lösen CSRD (Berichterstattung) und CSDDD (Sorgfaltspflichten) die nationalen Regeln perspektivisch ab. Nach dem sogenannten Omnibus-Paket wurden die Schwellenwerte angehoben; die CSDDD ist von Deutschland bis Mitte 2026 umzusetzen und ab 2028 anzuwenden. Betroffen sind grosse Unternehmen — der Effekt für KMU läuft weiterhin über die Lieferkette.

Schweiz: Bundesgesetz über nachhaltige Unternehmensführung (NUFG)

Der Bundesrat hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative erarbeitet. Das NUFG orientiert sich am EU-Rahmen und soll KMU entlasten.

Wichtige Einordnung

Das NUFG ist noch kein geltendes Recht. Die Vernehmlassung wurde im April 2026 eröffnet; Inhalt und Fristen können sich ändern. Aussagen, wonach bereits heute eine feste „Datenobergrenze" gälte, sind daher verfrüht. Wir verfolgen den Prozess und informieren, sobald Verbindliches vorliegt.

Fazit für KMU

Was das praktisch für Sie heisst

Kurz zusammengefasst, ohne die üblichen Dringlichkeits-Parolen:

  • Eine direkte gesetzliche Berichtspflicht besteht für die meisten KMU heute nicht.
  • Der reale Anlass kommt meist von Kunden, Banken oder Fördervorhaben — nicht vom Gesetz allein.
  • Wer eine saubere CO2-Bilanz und einen VSME-Bericht hat, ist auf beide Fälle vorbereitet und kann Anfragen ruhig beantworten.
  • Für Abgabenbefreiung und Förderung ist ein Absenkpfad die Voraussetzung — er lohnt sich aber nur mit konkretem Ziel.

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