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Glossar: Klimaschutz & ESG für KMU
Die Begriffe, die in CO2-Bilanzierung, Reporting und Klimarecht immer wieder auftauchen — kurz erklärt und in Alltagssprache. Ohne Anspruch auf juristische Vollständigkeit.
- Absenkpfad (Dekarbonisierungsfahrplan)
- Ein dokumentierter Plan, der zeigt, wie ein Betrieb seine Emissionen über die Zeit reduziert — mit Zwischenzielen. In der Schweiz Voraussetzung für die CO2-Abgabenbefreiung und für Förderprogramme wie ITINERO.
- ALV1-Rückverteilung
- Rückverteilung des von der Wirtschaft bezahlten Teils der CO2-Abgabe an die Arbeitgeber. Seit 2025 erfolgt sie nach der ALV1-Lohnsumme (statt wie früher nach der AHV-Lohnsumme) und wird automatisch über die AHV-Ausgleichskasse abgewickelt. Von der CO2-Abgabe befreite Betriebe sind davon ausgeschlossen.
- BAFU
- Bundesamt für Umwelt. Zuständige Bundesstelle für zentrale Fragen des Klima- und Umweltschutzes, u. a. bei der CO2-Abgabenbefreiung. Trägt gemeinsam mit dem BFE das Förderprogramm ITINERO.
- CO2-Abgabe
- Eine Lenkungsabgabe auf fossile Brennstoffe (Heizöl, Erdgas). Sie beträgt CHF 120 pro Tonne CO2. Unternehmen können sich unter Auflagen von ihr befreien lassen.
- CO2-Äquivalent (CO2e)
- Eine gemeinsame Recheneinheit, die alle Treibhausgase auf die Klimawirkung von Kohlendioxid umrechnet. So lässt sich eine Bilanz in einer einzigen Zahl ausdrücken.
- CSRD / CSDDD
- Zwei EU-Regelwerke: die CSRD betrifft die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die CSDDD die Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Sie adressieren grosse Unternehmen; auf KMU wirken sie meist indirekt über die Kundenbeziehung.
- ESG
- Environmental, Social, Governance — die drei Dimensionen, nach denen die Nachhaltigkeit eines Unternehmens beurteilt wird: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.
- GHG Protocol
- Der international anerkannte Standard zur Erfassung von Treibhausgas-Emissionen. Er legt fest, wie bilanziert wird, und teilt Emissionen in Scope 1, 2 und 3 ein.
- ITINERO
- Förderprogramm von BAFU und BFE zur Dekarbonisierung der Industrie. Unterstützt neuartige Technologien und Prozesse mit bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten; Voraussetzung ist ein Netto-Null-Absenkpfad.
- KlG / KlV
- Klima- und Innovationsgesetz und die zugehörige Klimaschutz-Verordnung. Seit 1. Januar 2025 in Kraft; verankert das Ziel Netto-Null 2050 im Schweizer Recht und setzt auf Förderung statt Verbote.
- LkSG (Lieferkettengesetz)
- Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Gilt für Unternehmen ab 1'000 Beschäftigten und verpflichtet sie zu Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten. KMU sind als Zulieferer indirekt betroffen.
- Netto-Null
- Ein Zustand, in dem unter dem Strich keine Treibhausgase mehr in die Atmosphäre gelangen: verbleibende, schwer vermeidbare Emissionen werden durch Entnahme oder Ausgleich neutralisiert. Ziel der Schweiz bis 2050.
- NUFG
- Bundesgesetz über nachhaltige Unternehmensführung — der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats zur Konzernverantwortungs-Initiative. Seit April 2026 in der Vernehmlassung, noch kein geltendes Recht.
- Scope 1, 2 & 3
- Die drei Emissionsbereiche der CO2-Bilanz: direkte Emissionen (1), eingekaufte Energie (2) und die übrige Wertschöpfungskette (3). Ausführlich im Artikel Scope 1, 2 & 3.
- Treibhausgas (THG)
- Gase, die zur Erderwärmung beitragen — neben Kohlendioxid (CO2) etwa Methan (CH4) und Lachgas (N2O). In der Bilanz werden sie über CO2-Äquivalente vergleichbar gemacht.
- VSME
- Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs — der von der EFRAG entwickelte, von der EU-Kommission seit Juli 2025 empfohlene freiwillige Standard für Nachhaltigkeitsberichte von KMU. Basismodul mit elf Bereichen und rund 51 Datenpunkten.
- Wesentlichkeitsanalyse
- Ein Verfahren, um zu bestimmen, welche Nachhaltigkeitsthemen für ein Unternehmen relevant sind. Für den VSME-Basismodul ist sie nicht erforderlich — ein Grund, warum dieser Standard für KMU schlank bleibt.
Ein Begriff fehlt oder ist unklar? Schreiben Sie uns — wir erklären ihn und nehmen ihn bei Bedarf ins Glossar auf.
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