CO2-Kompass
Überblick

Zeitachse der Schweizer Klimapolitik

Die wichtigsten Etappen in nachvollziehbarer Abfolge — damit Sie einordnen können, woher die heutigen Regeln kommen und wohin die Reise geht. Stand: Juli 2026.

  • Juni 2023 Volk nimmt das Klima- und Innovationsgesetz an

    Als indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative wird das KlG in der Volksabstimmung mit rund 59 % Ja-Stimmen angenommen. Damit ist der politische Weg zu Netto-Null 2050 bestätigt.

  • 1. Januar 2025 KlG und revidiertes CO2-Gesetz treten in Kraft

    Das Klima- und Innovationsgesetz verankert Netto-Null 2050 verbindlich im Recht. Gleichzeitig gilt das revidierte CO2-Gesetz für 2025–2030; die CO2-Abgabe bleibt bei CHF 120 pro Tonne CO2.

  • 2025 ITINERO: erste Gesuche möglich

    Unternehmen können erstmals Fördermittel für Dekarbonisierungsprojekte beantragen. Voraussetzung ist ein Netto-Null-Absenkpfad.

  • 30. Juli 2025 EU-Kommission empfiehlt den VSME-Standard

    Der von der EFRAG entwickelte freiwillige Standard für KMU wird offiziell zur Nutzung empfohlen — ein einheitliches Instrument, um ESG-Anfragen zu beantworten.

  • Herbst 2025 Deutschland setzt LkSG-Berichtspflicht aus

    Die jährliche Berichtspflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde wird ausgesetzt; ein Entwurf sieht ihre Streichung vor. Der faktische Datenbedarf in Lieferketten bleibt bestehen.

  • April 2026 Schweiz: Vernehmlassung zum NUFG eröffnet

    Der Bundesrat schickt den indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortung (Bundesgesetz über nachhaltige Unternehmensführung) in die Vernehmlassung. Es ist noch kein geltendes Recht.

  • Bis 2040 Zwischenziel auf dem Weg zu Netto-Null

    Das KlG sieht verbindliche Zwischenschritte vor. Die Emissionen sollen deutlich sinken, bevor 2050 der Netto-Null-Punkt erreicht wird.

  • 2050 Netto-Null-Ziel

    Die Schweiz soll unter dem Strich keine Treibhausgase mehr ausstossen. Verbleibende, schwer vermeidbare Emissionen müssen ausgeglichen werden.

Hinweis: Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Programme können sich ändern; für den Einzelfall gelten die Angaben der zuständigen Bundesstellen.

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