Glossar
Fachglossar zum Schweizer Klimaschutz & ESG-Reporting
Komplexe Begriffe einfach erklärt: Ihr Wegweiser durch Gesetze, Standards und Abkürzungen
Die Sprache der Nachhaltigkeit ist voller technischer Begriffe, Gesetzesparagrafen und englischer Akronymen. Unser Glossar übersetzt das Fachchinesisch in klare, praxisnahe Erklärungen für Schweizer Unternehmen – mit direktem Bezug zu Ihrem geschäftlichen Alltag.
ALV1-Rückverteilung
Seit 2025 die neue Methode, mit der die Einnahmen aus der CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe an die Schweizer Wirtschaft rückverteilt werden. Die Auszahlung basiert nicht mehr auf der AHV-Lohnsumme, sondern neu auf der deklarierten Lohnsumme der Arbeitslosenversicherung (ALV1-Lohnsumme). Unternehmen, die vollständig von der CO2-Abgabe befreit sind, erhalten keine Rückverteilung.
KMU-Relevanz: Im Herbst 2026 erhalten Schweizer Firmen eine kumulierte Doppeltranche für die Jahre 2025 und 2026 in der Höhe von CHF 98.20 pro CHF 100'000 ALV1-Lohnsumme des Jahres 2024.
Branchenfahrplan (Art. 4 KlV)
Ein standardisierter und vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) validierter Dekarbonisierungsfahrplan für einen gesamten Wirtschaftssektor. Er wird von Branchenverbänden (z. B. im Transportwesen) ausgearbeitet.
KMU-Relevanz: KMU müssen keinen teuren, individuellen Fahrplan erstellen. Sie können sich kostengünstig dem Branchenfahrplan ihres Verbandes anschliessen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Zugang zu Bundessubventionen zu erhalten.
CO2-Äquivalent (CO2e)
Die universelle Masseinheit, um die Klimawirkung verschiedener Treibhausgase (wie Methan oder Lachgas) vergleichbar zu machen. Sie berechnet sich aus der Menge des Gases multipliziert mit dessen globalem Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) im Vergleich zu Kohlendioxid ($CO_2$) über einen Zeitraum von 100 Jahren.
CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die seit Ende 2022 schrittweise in Kraft tritt. Sie zwingt grosse europäische Unternehmen zur detaillierten Offenlegung ihrer ESG-Daten (Scope 1 bis 3).
KMU-Relevanz: Obwohl Schweizer KMU rechtlich nicht direkt unter die EU-Richtlinie fallen, betrifft sie die CSRD über die Lieferkette, da europäische Grosskunden diese Daten von ihren Schweizer Zulieferern einfordern müssen.
Dekarbonisierungsfahrplan
Ein strategisches Dokument, das den konkreten Absenkpfad eines Unternehmens zur Erreichung der Klimaneutralität (Netto-Null) bis spätestens 2050 aufzeigt. Er enthält die aktuelle CO2-Bilanz (IST-Zustand), messbare Zwischenziele für 2030 und 2040 sowie konkrete technologische Massnahmen (z. B. Flottenelektrifizierung oder Heizungsersatz).
E-NUFG (Bundesgesetz über nachhaltige Unternehmensführung)
Das neue Schweizer Gesetzesprojekt (vorgelegt als Vernehmlassungsentwurf im April 2026), welches das bisherige Obligationenrecht (Art. 964a-c OR) ablöst. Es harmonisiert die Schweizer Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den europäischen Standards und regelt die Sorgfaltspflichten für Grossunternehmen.
ESG (Environmental, Social, Governance)
Der internationale Dreiklang für nachhaltige Unternehmensführung. Er unterteilt Nachhaltigkeitskriterien in drei Bereiche: Environment (Umwelt- und Klimaschutz), Social (Arbeitssicherheit, Menschenrechte, faire Löhne) und Governance (ethische Unternehmensführung, Compliance, Antikorruption).
GHG Protocol (Greenhouse Gas Protocol)
Das weltweit am weitesten verbreitete und anerkannte Rahmenwerk zur Messung, Bilanzierung und zum Management von Treibhausgasemissionen. Es dient auch in der Schweiz als methodisches Fundament für behördlich anerkannte CO2-Bilanzen.
GWR (Gebäude- und Wohnungsregister)
Das vom Bundesamt für Statistik (BFS) geführte amtliche Register, welches die energetischen Basisdaten (Heizsystem, Baujahr, Energiequelle) aller Gebäude in der Schweiz erfasst.
KMU-Relevanz: Die Daten des GWR bilden die Grundlage für die offiziellen CO2-Berechnungen des Bundes. Falsche Einträge im GWR können zu einer fehlerhaften behördlichen CO2-Einstufung Ihres Betriebs führen.
ITINERO (Art. 6 KlG)
Das offizielle und mit CHF 1.2 Milliarden dotierte Förderprogramm des Bundes zur Unterstützung von Industrie und Gewerbe bei der Anwendung neuartiger Klimaschutztechnologien.
KMU-Relevanz: Der Bund übernimmt über diesen Topf bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten für Ihre verfahrenstechnischen Dekarbonisierungsprojekte. Voraussetzung ist die Vorlage eines validierten Dekarbonisierungsfahrplans.
KBOB-Faktoren
Die von der Schweizer Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane (KBOB) herausgegebenen, wissenschaftlich validierten Emissionsfaktoren. Sie bilden in der Schweiz die offizielle Rechengrundlage, um physische Verbräuche (wie Liter Heizöl oder kWh Strom) in Tonnen CO2-Äquivalente umzurechnen.
KlG (Klimaschutz- und Innovationsgesetz)
Das am 1. Januar 2025 in Kraft getretene Schweizer Gesetz, welches das übergeordnete Ziel von Netto-Null Emissionen bis 2050 gesetzlich verankert und die gesetzlichen Grundlagen für die grossen nationalen Förderprogramme (ITINERO, Heizungsersatz) regelt.
Netto-Null
Der Zustand, bei dem ein Unternehmen, ein Sektor oder ein Staat unter dem Strich keine Treibhausgasemissionen mehr in die Atmosphäre abgibt. Alle unvermeidbaren Restemissionen müssen durch aktive Entnahme- und Speichertechnologien (Negativemissionen) ausgeglichen werden. Die Schweiz muss dieses Ziel gesetzlich bis 2050 erreichen.
Scope 1, 2 und 3
Die vom GHG-Protokoll definierte Einteilung der Emissionen eines Unternehmens.
Scope 1: Direkte Emissionen aus Quellen im eigenen Besitz (z. B. Ölheizung, eigene Flotte).
Scope 2: Indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie (z. B. Strom, Fernwärme).
Scope 3: Alle indirekten Emissionen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (z. B. Logistik, eingekaufte Rohstoffe, Pendelwege der Mitarbeitenden).
Value Chain Cap (Datenobergrenze)
Eine wegweisende Schutzbestimmung für KMU, die im neuen Schweizer E-NUFG verankert ist. Sie verbietet es grossen, berichtspflichtigen Konzernen, von ihren kleineren KMU-Zulieferern uferlose, unkoordinierte und unzumutbare ESG-Daten einzufordern. Die Anfragen müssen sich strikt an den Vorgaben des vereinfachten VSME-Standards orientieren.
VSME-Standard
Der Voluntary ESG Reporting Standard for SMEs ist der offizielle, vereinfachte Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU. Er wurde entwickelt, um kleinere Betriebe vor administrativem Overhead zu schützen.
KMU-Relevanz: Das VSME-Basic-Module umfasst lediglich 11 Offenlegungen und 51 Datenpunkte. Ein einmal erstellter VSME-Bericht dient als Ihre rechtssichere „Single Source of Truth“ zur Beantwortung aller unkoordinierten Nachhaltigkeitsanfragen von Banken, Grosskunden und Auditoren.
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